Messtechnik

Wir prüfen Ihre Sicherheit

Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte, sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV), die technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131), die Arbeitsschutzgesetze (§ 5 und § 6 ArbSchG) oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Vorschrift 4 und DGUV Vorschrift 3 auferlegt sind.

 

Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 nachweisen. 

 

Mit dem E-Check werden gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

 

Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen nach DGUV alle 4 Jahre einem E-Check unterzogen werden. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV alle 6 - 24 Monate, je nach Gefährdungspotential, einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z.B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an, um Ihr Schadensrisiko zu reduzieren. 

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